Ex-Guantánamo-Häftling darf nach 22 Jahren Einreiseverbot nach Deutschland zurückkehren
Gericht hebt Einreiseverbot für Mann aus 'The Mauritanian' auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach 22 Jahren Einreiseverbot nach Deutschland zurückkehren
Mohamedou Ould Slahi, ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo, darf nun nach Deutschland zurückkehren, nachdem ein Gericht ein 20 Jahre altes Einreiseverbot aufgehoben hat. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen urteilte, dass das von der Stadt Duisburg verhängte Verbot rechtswidrig sei. Slahi, der die niederländische und damit die EU-Staatsbürgerschaft besitzt, war seit dem Jahr 2000 die Einreise in das Land verwehrt worden.
Slahi sollte erstmals im Jahr 2000 aus Deutschland abgeschoben werden, nachdem er wegen Sozialbetrugs verurteilt worden war. Vor seiner Ausreise hatte er in dem Land als Ingenieur gearbeitet. Jahre später, 2002, wurde er in Mauretanien entführt, in den Jordan und nach Afghanistan verschleppt und schließlich in das US-Gefangenenlager in der Guantánamo-Bucht überstellt. Dort blieb er 14 Jahre lang in Haft und berichtete später von schweren Misshandlungen und Folter.
Das Gericht in Münster entschied, dass Slahis EU-Bürgerschaft das ursprüngliche Einreiseverbot ungültig mache. Zwar prüften die Richter nicht die Behauptung der Stadt Duisburg, er stelle eine aktuelle Terrorgefahr dar, bestätigten jedoch das Urteil der Vorinstanz – wenn auch mit anderer juristischer Begründung. Es gibt keine Hinweise darauf, dass seine Inhaftierung in Guantánamo seine rechtliche Stellung oder öffentliche Wahrnehmung in Deutschland nach seiner Freilassung beeinflusst hätte.
Der 18. Senat des Oberverwaltungsgerichts bestätigte die Rechtswidrigkeit des Verbots und ebnete damit den Weg für Slahis Rückkehr. Sein Fall beendet einen jahrzehntelangen Rechtsstreit um seine Einreise nach Deutschland.
Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht es Slahi, ohne Einschränkungen nach Deutschland zurückzukehren. Seine EU-Staatsbürgerschaft, die er über die Niederlande erworben hat, spielte eine entscheidende Rolle bei der Aufhebung des Verbots. Das Urteil geht zwar nicht auf weitere Sicherheitsbedenken ein, bestätigt aber sein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.
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