Evangelische Kirche und Diakonie führen neues Hilfssystem für Gewaltopfer ein
Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche und Diakonie führen neues Hilfssystem für Gewaltopfer ein
Neues Anerkennungssystem für Betroffene sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar 2026 können Überlebende sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen standardisierte Unterstützung beantragen. Das neue System umfasst auch historische Fälle und bietet sowohl finanzielle Entschädigungen als auch individuelle Hilfsangebote.
Das Anerkennungssystem gilt für Betroffene, die mit sechs evangelischen Landeskirchen in Verbindung stehen, darunter die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche in Nordrhein-Westfalen. Zudem erstreckt es sich auf die Evangelische Kirche der Pfalz in Rheinland-Pfalz, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sowie Diakonie-Verbände im Saarland. Alle haben die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) festgelegten Richtlinien übernommen.
Überlebende von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung haben Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro. Das Verfahren stützt sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen und nicht auf strenge juristische Beweispflichten. Dieser Ansatz soll die Hürden für eine Anerkennung senken. Personen, die bereits Entschädigungen erhalten haben, können eine Überprüfung ihrer Fälle beantragen. Frühere Leistungen können im Rahmen der neuen Regelungen angepasst werden. Zudem steht einigen Betroffenen zusätzliche, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung zur Verfügung.
Das neue System markiert einen Wandel im Umgang der evangelischen Kirche und der Diakonie mit sexualisierter Gewalt – sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart. Berechtigte Überlebende können nun standardisierte Zahlungen und bei Bedarf weitere Hilfen in Anspruch nehmen. Die Regelungen gelten rückwirkend und ermöglichen so eine breitere Absicherung der Betroffenen.
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