Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter

Johanna Krüger
Johanna Krüger
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Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche hinunter, mit Menschen, die auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen, und Foto Rahmen an der Hintergrundwand.Johanna Krüger

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Untersuchung ihrer Personalakten eingeleitet, um mögliche Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Für die Prüfung der Unterlagen wurden ehemalige Polizeibeamte engagiert – beginnend mit den Akten aktueller Mitarbeiter, um zu verhindern, dass Fälle durch Verjährungsfristen unberücksichtigt bleiben.

Die Überprüfung startete am 1. Februar 2023 mit einem pensionierten Beamten; ein zweiter wird am 1. März hinzukommen. Beide verfügen über jahrzehntelange Ermittlungserfahrung und arbeiten auf freiberuflicher Basis. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche Personalakten der regionalen Kirchenverwaltung systematisch zu sichten.

Zunächst liegt der Fokus auf den Akten der derzeit beschäftigten Mitarbeiter. Werden Hinweise auf Fehlverhalten gefunden, leitet die Kirche die Fälle an die Stelle zur Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) weiter, die über das weitere Vorgehen entscheidet. Je nach Schwere der Vorwürfe reichen die möglichen Konsequenzen von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung.

Nach Abschluss der Prüfung der aktuellen Akten wenden sich die Ermittler den archivierten Unterlagen zu, darunter auch denen ehemaliger Mitarbeiter. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wird künftige Landessynoden über den Stand der Überprüfung informieren.

Ziel der Untersuchung ist es, sowohl vergangene als auch aktuelle Fälle sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche zu identifizieren und aufzuarbeiten. Die UVSS wird etwaige Erkenntnisse bewerten und – abhängig von der Art des Fehlverhaltens – über die weiteren Schritte entscheiden. Die Auswertung aller relevanten Personalakten soll in den kommenden Monaten abgeschlossen werden.