Duisburgerin erhält irreführenden Gasrechnungs-Bescheid mit Fünf-Fach-Kosten
Lina KochDuisburgerin erhält irreführenden Gasrechnungs-Bescheid mit Fünf-Fach-Kosten
Am 28. September 2022 erhielt Renate R. ein Schreiben der Stadtwerke Duisburg. Darin wurde sie darauf hingewiesen, dass sich ihre Gasrechnung fast verfünffachen könnte – eine Nachricht, die sie und ihren Sohn ratlos zurückließ. Selbst ein Mitarbeiter des Kundenservice fand Inhalt und Datum des Schreibens unklar.
Der Brief war versehentlich zu früh verschickt worden, da der Postdienstleister ihn vorzeitig versandt hatte. Die darin enthaltenen Kostenvergleiche bezogen sich auf einen Standardtarif ab dem 1. September 2022 – nicht jedoch auf Renate R.s tatsächlichen Vertrag. Die Stadtwerke Duisburg hatten das Schreiben versendet, um den gesetzlichen Vorgaben der Energiepreisbremse-Verordnung (EnSikuMaV) nachzukommen.
Der im Brief genannte Vergleichstarif gilt ab dem 1. November 2022 nicht mehr. An diesem Tag führt das Unternehmen eine neue Preissystematik ein. Kunden mit Standardtarifen waren bereits Mitte September über die Änderungen informiert worden.
Den Stadtwerken Duisburg zufolge sollte Renate R. ihre Raumtemperatur senken, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Gleichzeitig erhalten Kunden mit Preisgarantieverträgen vor Ablauf ihrer Festpreisbindung individuelle Benachrichtigungen.
Die Verwirrung entstand, weil der Brief veraltete Tarifvergleiche enthielt. Die künftigen Preise richten sich nach der neuen Struktur, die im November 2022 in Kraft tritt. Kunden mit Festpreisverträgen werden vor Ende ihrer aktuellen Vertragslaufzeit persönlich informiert.
