Bundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz – Umweltschutz auf der Strecke?
Luisa KleinBundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz – Umweltschutz auf der Strecke?
Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die am Mittwoch vereinbarten Änderungen verringern die Verpflichtungen für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren. Kritiker werfen der Reform vor, sie begünstige große Technologiekonzerne, während der Umweltschutz geschwächt werde.
Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass Behörden und Unternehmen ihren Energieverbrauch senken und Abfall reduzieren müssen. Besonders im Fokus standen Rechenzentren, da diese einen hohen Strombedarf haben und Potenzial für die Nutzung von Abwärme bieten.
Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmen nun erst ab einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einführen. Für Rechenzentren gelten weniger strenge Effizienzvorgaben, und sie haben statt zwei nun vier Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz. Zudem wurde die Frist für die Kompensation des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien auf das Jahr 2030 verschoben.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche begründete die Reformen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Umweltschutzorganisationen äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Emissionen und die Verantwortlichkeit der Unternehmen.
Das überarbeitete Gesetz entlastet Rechenzentren und Großverbraucher von Energie. Umweltverbände warnen jedoch vor höheren Emissionen und volkswirtschaftlichen Kosten. Die Änderungen spiegeln eine Verschiebung der politischen Prioritäten wider, bei der Industrieanforderungen und Nachhaltigkeitsziele gegeneinander abgewogen werden.
