14 April 2026, 16:16

Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – und wartet jahrelang auf Recht

Ein Plakat, das zeigt, dass Big Pharma in den USA 2022 für dieselben Medikamente zwei bis drei Mal so viel verlangte wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – und wartet jahrelang auf Recht

Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich mit einer Rückforderung von fast 90.000 Euro konfrontiert. Im Mittelpunkt des Streits stehen zwei hochpreisige Medikamente, die an einen Patienten abgegeben wurden. Die Krankenkasse wirft der Apotheke vor, eine "unwirtschaftliche Überversorgung" nicht verhindert zu haben. Der Fall ist mittlerweile vor Gericht gelandet, doch eine Lösung könnte noch Jahre auf sich warten lassen.

Der Konflikt begann, als die AOK Nordwest, die zuständige Regionalkrankenkasse, die Erstattung für die beiden Rezepte vollständig zurückforderte. Laut Kasse verstieß die Apotheke gegen die Apothekenbetriebsordnung, weil sie eine übermäßige Medikamentenabgabe nicht unterband. Die Begründung: Die Apotheke hätte die Tabletten "vorab zählen" müssen, um eine Überverschreibung durch den Arzt zu verhindern.

Vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen verteidigten sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde die Rückforderung als rechtmäßig. Dr. Fehske jedoch hat die Entscheidung angefochten – die Klage beläuft sich mittlerweile auf über 87.000 Euro. Doch mit einer Verhandlung ist frühestens 2028 zu rechnen, was den Apotheker in anhaltende Unsicherheit stürzt.

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Die finanzielle Belastung und der Rechtsstreit fordern ihren Tribut: Dr. Fehske gibt zu, dass die Situation seinen Schlaf stört und seine berufliche Motivation geschmälert hat. Unterdessen bereitet sich eine Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) der Rathaus-Apotheke darauf vor, zu einer Krankenkasse zu wechseln – angelockt von einem höheren Gehalt. Ein Schritt, der die branchenweiten Herausforderungen widerspiegelt.

Die Rückforderung bleibt vorerst bestehen, und Dr. Fehske hat keine unmittelbare rechtliche Handhabe. Seine Apotheke kämpft weiter mit finanziellen und emotionalen Belastungen, während die Krankenkasse an ihrer Position festhält. Das Urteil, wenn es schließlich gefällt wird, wird entscheiden, ob die Rückforderung Bestand hat – oder doch noch gekippt wird.

Quelle