Altenberger-Dom-Straße: Sanierung trotz rechtlicher Bedenken auf Kurs
Pläne zur Sanierung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach geraten in rechtliche Kritik
Die Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach steht nach einer Beschwerde über das Verfahren unter rechtlicher Prüfung. Die Stadt hält jedoch daran fest, dass für die geplanten Änderungen kein förmliches Planfeststellungsverfahren erforderlich sei. Laut Behörden handele es sich vor allem um Sicherheitsanpassungen und Modernisierungen, nicht aber um einen grundlegenden Umbau.
Ein Bürger hatte beim Rheinisch-Bergischen Kreis moniert, die Stadt hätte für die Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße ein vollständiges Planfeststellungsverfahren durchlaufen müssen. Die Beschwerdeführer bestanden darauf, dass dies rechtlich zwingend sei. Die zuständige Behörde prüfte den Fall jedoch und entschied zugunsten der Stadt.
Die geplanten Arbeiten zielen auf bekannte Problemstellen ab, darunter mangelhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, Engpässe im Verkehr sowie unsichere Parkplatzsituationen. Die Anpassungen entsprechen zwar aktuellen Richtlinien wie ERA und RASt 06, sehen aber keine Erweiterung der Kapazitäten für den Kfz-Verkehr vor. Nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes NRW wäre ein Planfeststellungsverfahren nur dann nötig, wenn der Projektumfang die Flächen für den Autoverkehr vergrößern würde – was die Stadt explizit vermeidet.
Rechtsexperten bestätigten die Position der Stadt und erklärten, die Maßnahmen lägen im Ermessensspielraum der Straßenbaubehörde. Zwar liegen keine detaillierten Verkehrsdaten aus der Zeit vor der Umplanung vor, doch die Stadt verwies auf das Beispiel der Laurentiusstraße: Dort waren bereits glatter Asphalt, breitere Gehwege, geschützte Radspuren und Grünflächen umgesetzt worden, wenn auch ein Antrag auf eine vollständige Fahrradstraße von CDU und FDP abgelehnt worden war. Bürgerbeteiligung fand dennoch statt – wenn auch ohne formelles Genehmigungsverfahren.
Die Entscheidung der Behörde bestätigt, dass die Stadt rechtmäßig auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet hat. Die Umgestaltung wird nun mit Verbesserungen für Radfahrer, Fußgänger und die Verkehrssicherheit fortgesetzt. Weitere rechtliche Hindernisse, die das Projekt verzögern könnten, werden nicht erwartet.






