02 May 2026, 08:14

70.000 Euro im Handgepäck: Schmuggelversuch am Flughafen gescheitert

Deutscher 1923-Banknote mit "Einhundert Millionen Mark" darauf gedruckt.

70.000 Euro im Handgepäck: Schmuggelversuch am Flughafen gescheitert

Zwei niederländische Männer wurden im vergangenen Monat dabei erwischt, wie sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025, als Sicherheitskontrollen an einem deutschen Flughafen Verdacht erregten. Beide Reisende, 35 und 36 Jahre alt, hatten den hohen Geldbetrag nicht wie gesetzlich vorgeschrieben deklariert.

Die beiden arbeitslosen Männer wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle durch die Bundespolizei angehalten. Beamte fanden 50.000 Euro bei dem 36-Jährigen und 20.000 Euro bei dem 35-Jährigen – alles in Umhängetaschen versteckt. Anschließend wurden sie an die Zollbehörden zur weiteren Untersuchung übergeben.

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Bei der Befragung gab der 35-Jährige an, das gesamte Geld zu besitzen, konnte dessen Herkunft jedoch nicht erklären. Auch eine plausible Begründung dafür, warum der andere Mann einen Teil des Bargelds bei sich trug, blieb er schuldig. Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr ein- oder ausreisen, den Betrag beim Zoll angeben. Zwar gibt es keine Obergrenze für die Mitführung von Bargeld, doch kann das Unterlassen der Deklaration schwerwiegende Folgen haben.

Die Zollbeamten beschlagnahmten die gesamten 70.000 Euro und leiteten verwaltungsrechtliche Verfahren gegen beide Männer ein. Ihnen wird vorgeworfen, das Geld nicht deklariert zu haben; zudem besteht der Verdacht auf Geldwäsche. Die Meldepflicht dient der Verhinderung illegaler Geldbewegungen und der Bekämpfung von Straftaten wie der Terrorismusfinanzierung.

Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Deklaration großer Bargeldsummen bei Grenzübertritten. Die beschlagnahmten 70.000 Euro bleiben bis zum Abschluss der Ermittlungen sichergestellt. Bei einer Verurteilung drohen den Männern Strafen nach den deutschen Finanzvorschriften.

Quelle