62-Jähriger wegen unbezahlter Geldstrafe am Bahnhof Rheine festgenommen

Johanna Krüger
Johanna Krüger
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Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung eines Bahnhofs mit Menschen, die auf verschiedenen Gegenständen sitzen, einschließlich Gleisen, Geländern, Wänden und Fenstern, mit dem Text "lebenslange Haft in der Millbank-Gefängnis" oben und unten.Johanna Krüger

62-Jähriger wegen unbezahlter Geldstrafe am Bahnhof Rheine festgenommen

Am Abend des 21. Januar 2026 wurde ein 62-jähriger Mann am Bahnhof Rheine festgenommen. Bundespolizisten kontrollierten ihn im Rahmen einer Routineüberprüfung und stellten dabei fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen nicht gezahlter gerichtlicher Geldstrafen vorlag. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines von den Stuttgarter Behörden ausgestellten Haftbefehls.

Der Mann hatte sich gerade eine Zigarette auf dem Bahnhofsgelände angezündet, als die Beamten auf ihn zugingen. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass seit Dezember 2025 ein offener Haftbefehl gegen ihn bestand. Dieser ging auf eine unbeglichene Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro zurück, die ihm im April 2025 wegen schwerer Körperverletzung auferlegt worden war.

Da er die Schulden nicht sofort begleichen konnte, wurde er in Gewahrsam genommen. Das Gericht hatte bereits entschieden, dass im Falle der Nichtzahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu verbüßen sei. Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Münster überstellt, um seine Strafe anzutreten. Die Behörden haben den Namen des Beschuldigten nicht öffentlich gemacht.

Mit der Festnahme endet eine monatelange Fahndung nach dem Mann, der sich seit Verhängung der Geldstrafe der Zahlung entzogen hatte. Statt der ausstehenden Geldbuße muss er nun die 45-tägige Haftstrafe antreten. Der Fall verdeutlicht die Durchsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen bei nicht gezahlten Geldstrafen in Deutschland.