20 Jahre Duldung in Köln: Wie ein abgelehnter Asylbewerber 7.250 Euro Sozialhilfe erhält
20 Jahre Duldung in Köln: Wie ein abgelehnter Asylbewerber 7.250 Euro Sozialhilfe erhält
Ein Bosnier lebt seit mehr als zwei Jahrzehnten in Köln – trotz eines abgelehnten Asylantrags. Huso B. kam 2003 nach Deutschland, doch nach der Einstufung Bosnien-Herzegowinas als sicheres Herkunftsland wurde er zur Ausreise aufgefordert. Seither hält er sich mit einer Duldung im Land auf – einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung – und bezieht staatliche Leistungen.
Der Fall sorgt für Aufsehen, nachdem bekannt wurde, dass seine Familie monatlich über 7.000 Euro an Unterstützung erhält. Gleichzeitig geraten die lokalen Behörden unter Druck, wie sie mit solchen langjährigen Duldungsfällen umgehen.
Huso B. reiste 2003 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland gilt. Statt das Land zu verlassen, blieb er mit einer Duldung – ausgestellt aufgrund seiner familiären Situation.
In den vergangenen 19 Jahren häufte er mehrere Verurteilungen wegen Betrugs an. Dennoch wurde seine Abschiebung immer wieder verschoben. Als Hauptgrund nennen die Behörden seine acht minderjährigen Kinder, die alle in Deutschland geboren wurden. Seine zehnköpfige Familie erhält derzeit 7.250,77 Euro monatlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Fall rückte in den Fokus der Öffentlichkeit, nachdem Medien über die jahrelange Duldung und die finanziellen Leistungen berichteten. Daraufhin ordnete Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine interne Prüfung der Verwaltungsentscheidungen an. Die Stadtverwaltung betonte, dass der Familienschutz und das Kindeswohl rechtlich vorrangig zu berücksichtigen seien, bevor eine Abschiebung vollzogen werde.
Dieser Vorfall fällt in eine Phase, in der das Landesamt für Migration in Nordrhein-Westfalen 1.080 anhängige Fälle von freiwilliger Ausreise oder Abschiebung bearbeitet. Allein 2025 wurden aus der Region 245 Personen abgeschoben, darunter 130 mit Vorstrafen. Spezifische Daten zu Kölner Abschiebungen wegen Straftaten im Jahr 2023 liegen jedoch nicht vor.
Die Stadtverwaltung wird nun prüfen, ob im Fall von Huso B. alle Verfahren korrekt eingehalten wurden. Seine langjährige Duldung in Verbindung mit den laufenden Sozialleistungen wirft Fragen zur Vollzugspraxis auf. Die Ergebnisse der Überprüfung könnten künftig ähnliche Fälle beeinflussen.
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